10. VG Wort

Wir setzen die METIS-Zugriffszählung der VG WORT zur Messung von Zugriffen auf Online-Texte ein, die wir Ihnen über unser Angebot zur Verfügung stellen. Dies tun wir, damit die Kopierwahrscheinlichkeit dieser Texte erfasst werden kann. Die Kopierwahrscheinlichkeit eines Textes bildet die Grundlage einer rechtmäßigen Ausschüttung von Vergütungen nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) seitens der VG WORT an die Urheber und Verlage dieser Texte.
Dazu wird im Rahmen der METIS-Zugriffszählung eine „Zählmarke“ in den Quellcode des jeweiligen Online-Textes eingebunden. Diese Zählmarke ist eine eindeutig diesem jeweiligen Text zugeordnete ID und führt dazu, dass beim Besuch eines so gekennzeichneten Textes ein Zugriff auf diesen Text gezählt werden kann. Darüber hinaus wird im Rahmen der METIS-Zugriffszählung eine Client-ID gebildet und ein sog. „METIS Session Cookie“ beim Nutzer des markierten Textes gesetzt. Mittels dieser Client-ID und des Session Cookie kann erkannt werden, ob innerhalb einer Browser-Session der Text von diesem Nutzer bereits aufgerufen wurde oder nicht. Damit sollen unrechtmäßige Mehrfachzählungen dieses Textes im Rahmen der Bestimmung seiner Kopierwahrscheinlichkeit vermieden werden. Weder durch das ausgespielte Session-Cookie noch sonst zu irgendeinem Zeitpunkt im Rahmen der METIS-Zugriffszählung werden personenbezogene Daten verarbeitet. 

Die METIS-Zugriffszählung wird für die VG WORT von der Kantar GmbH, Landsberger Straße 284, München
80687 durchgeführt.

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